VwGH – einkommensteuerliche Auswirkung der COVID-Fixkostenzuschüsse
Die Fixkostenzuschüsse (FKZ 1 und FKZ 800.000) sind nicht einkommensteuerpflichtig. Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit den Fixkostenzuschüssen stehen, dürfen nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Sind bei der Gewinnermittlung die betroffenen Aufwendungen…
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