Mit der Verordnung der BMJ über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren wurden die festen Gerichtsgebühren gemäß der gesetzlich zwingenden Valorisierung angepasst. Durch die Valorisierung steigen die meisten Gerichtsgebühren um 5,71 %.
Die Verordnung tritt mit 1.8.2026 in Kraft und ist auf alle Schriften und Amtshandlungen anzuwenden, bezüglich derer der Gebührenanspruch nach dem 31.7.2026 begründet wird.
HINWEIS: Für alle Eingaben und Amtshandlungen ab 1.8.2026 sind die erhöhten Gebührensätze anzuwenden. Darauf ist insbesondere bei der Kalkulation von Klags-, Grundbuchs- und Verlassenschaftsverfahren zu achten.