Das soeben beschlossene Budgetmaßnahmengesetz 2026 sieht die Steuerfreiheit für die neue Mitarbeiterprämie 2026 vor. Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalendermonaten Juli bis Dezember 2026 gewährt, sind als Mitarbeiterprämie 2026 bis zum Betrag von € 500 steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund eines Kollektivvertrags bzw. einer Betriebsvereinbarung erfolgt. Kann keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, weil kein Betriebsrat besteht, reicht es aus, wenn eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer vorliegt.
Die Mitarbeiterprämie 2026 muss eine zusätzliche Zahlung sein, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. Als zusätzliche Zahlung gilt auch eine befristete Mitarbeiterprämie, die aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung) anstelle einer Lohnerhöhung gewährt wird.
Erhält der Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2026 neben der Mitarbeiterprämie auch noch eine steuerfreie Gewinnbeteiligung von seinem Arbeitgeber ausbezahlt, ist die Gewinnbeteiligung nur insoweit steuerfrei, als sie gemeinsam mit der Mitarbeiterprämie im Betrag von € 3.000 Deckung findet.
Wichtig:
Die Mitarbeiterprämie ist zwar lohnsteuerfrei, aber Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten fallen an.