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Steuerberatung Huemer

Energiekostenpauschale – haben Sie Anspruch? Selbst-Check

Wir haben bereits über die Details zur Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmer berichtet.

Seit 17.4.2023 ist nun ein Tool online, mit dem Sie selbst prüfen können, ob Sie Anspruch haben – hier geht’s zum Selbst-Check auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Wir haben ihn soweit wie möglich getestet und können Ihnen vorab wichtige Tipps geben:

  • Ihr ÖNACE-Code
    Wenn Sie gar nicht wissen, was das ist, haben Sie vermutlich auch noch keinen. Wenn Sie schon mal ein Formular der Statistik Austria erhalten haben zum Ausfüllen, dann haben Sie bereits einen. Schreiben Sie per Email an KLM@statistik.gv.at oder rufen  die Hotline an unter 01/71128-8686
    Ab sofort können Sie angeblich Ihre Klassifikationsmitteilung auch online auf der Homepage von Statistik Austria aufrufen und Ihren ÖNACE-Code einsehen. Das Klassifikationsmitteilungsverfahren kann direkt bei Statistik Austria sowie auch über das Unternehmensserviceportal vollständig elektronisch durchgeführt werden.
  • Handy-Signatur oder ID-Austria
    eine davon brauchen Sie auf jeden Fall, sonst kommen Sie nicht weiter
  • Registrierung am USP
    Sie müssen auch bereits am Unternehmerserviceportal (USP) registriert sein. Wenn bisher noch nicht, dann können Sie das selbst über Ihren Finanzonlinezugang durchführen.

Das war dann die letzte Hürde. Richten Sie sich alles am Besten vorab schon her.

Geplant ist der Start der Anträge für Mitte Mai. Die Höhe der Pauschalförderung wird zwischen € 110 und € 2.475 liegen – abhängig von der Branche und der Umsatzhöhe. Sie kann rückwirkend beantragt werden.