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Steuerberatung Huemer

gerichtliche Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer

  • GrESt bei Einräumung eines Baurechts

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer für die Einräumung eines Baurechts ist die Gegenleistung, zumindest aber der Grundstückswert nach der Grundstückswertverordnung.

  • Grunderwerbsteuer bei Vereinigung der Anteile an einer KG

Die GmbH hielt seit dem Jahr 2006 einen 80%igen Kommanditanteil an der KG, die ein Grundstück besitzt. Eine Komplementärin der KG war als reine Arbeitsgesellschafterin nicht am Vermögen der KG beteiligt. Die weitere Komplementärin, welche die restliche Vermögensbeteiligung in Höhe von 20% innehatte, übertrug ihre Beteiligung im Jahr 2020 auf die GmbH. Die GmbH wurde damit 100%ige Anteilsinhaberin an der KG. Die Vereinigung von Gesellschaftsanteilen in einer Hand löst auch dann Grunderwerbsteuer aus, wenn die Gesellschaft, welcher das Grundstücks gehört, eine Personengesellschaft (hier: KG) ist. Die im Jahr 2020 erfolgte Vereinigung der Gesellschaftsrechte löste daher Grunderwerbsteuer aus.