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Steuerberatung Huemer

Bundesfinanzgericht kann eigene Fehler nicht durch Beschluss korrigieren

höchstgerichtliche Entscheidung:

Das BFG (Bundesfinanzgericht) hatte zunächst über Beschwerden betreffend Körperschaftsteuer mit Erkenntnis entschieden. Nachträglich erließ das BFG einen Beschluss betreffend die Berichtigung seines Erkenntnisses. Das BFG begründete, aufgrund eines Denkfehlers habe es die Körperschaftsteuer zu niedrig berechnet.
Der VwGH hob den Berichtigungsbeschluss des BFG als rechtswidrig auf. Die Möglichkeit einer Erkenntnisberichtigung dient nicht dazu, Denkfehler und Irrtümer des BFG bei der Auslegung des Gesetzes zu berichtigen. Fehler, die dem BFG im Zuge der Willensbildung unterlaufen, insbesondere ein Vergessen oder ein Übersehen von Umständen, sind nicht mit einem Berichtigungsbeschluss korrigierbar.