niedrigere degressive AfA bei Elektrizitätsunternehmen
Das EStG erlaubt grundsätzlich eine degressive AfA im Ausmaß von maximal 30 %. Für Elektrizitätsunternehmen wurde geregelt, dass bei diesen in Bezug auf Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 30.6.2020 und dem 1.1.2026…
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