Bei der Novellierung der Forschungsprämien-VO im Jahr 2025 wurde eine einschränkende Regelung für „marktnahen FuE“ getroffen, die für Unklarheiten sorgte und aktuell mit einer Überarbeitung der Verordnung wieder eliminiert wurde. Stattdessen gibt es jetzt eine (ab 2026 geltende) Regelung für „produktintegrierte FuE“.
„Produktionsintegrierte FuE“ ist gegeben, soweit Forschung und Entwicklung auf einer Anlage betrieben wird, die auch zu kommerziellen Zwecken eingesetzt wird, wenn dabei vermarktungsfähige Produkte hergestellt (und z.B. als Produkte geringerer Qualität verkauft) werden oder die Entwicklung an vermarktungsfähigen Produkten erfolgt. Kommt dabei der Forschung und Entwicklung nur ein begleitender Charakter zu, ist nur der FuE-veranlasste Zusatzaufwand für die Forschungsprämie heranzuziehen. Besteht hingegen das vorrangige Ziel dieser Produktion im FuE-Erkenntnisgewinn, gilt der gesamte damit zusammenhängende Produktionsaufwand als Forschungsaufwand.