Ab 1.1.2026 ist eine Erhöhung der Umsatzerlös- bzw. Umsatzgrenze für die Zuständigkeit des Finanzamts für Großbetriebe von € 10 Mio. auf € 12,5 Mio. eingetreten. Jene Verfahren, die bereits zum 31.12.2025 beim Finanzamt für Großbetriebe anhängig waren, für die aber nunmehr wegen der Erhöhung der Umsatzgrenzen das Finanzamt Österreich zuständig ist, werden vom Finanzamt Österreich im jeweiligen Verfahrensstand fortgeführt.