Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresendbeleg. Sie haben daher nach dem letzten getätigten Umsatz am 31.12.2025 den Jahresbeleg zu erstellen. Der Ausdruck ist sieben Jahre aufzubewahren sowie auf einem externen Datenspeicher zu sichern. Eine Prüfung des Jahresendbelegs mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 16.2.2026 möglich.
Viele Registrierkassensysteme melden bereits automatisch. Wenn Sie so ein System nutzen, brauchen Sie nichts tun. Sind Sie sich aber nicht sicher, fragen Sie lieber bei Ihrem Kassenanbieter nach.