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Steuerberatung Huemer

Sozialversicherung 2026 – Unterhalt, Säumniszuschlag und Pflegegeld

Mit Beginn jedes Jahres werden die SV-Werte angehoben. Dazu finden Sie hier in einem pdf eine Tabelle mit allen Werten 2026 im Überblick.

Höhe des Säumniszuschlags in der Sozialversicherung

Grundsätzlich fällt je Meldeverstoß ein Säumniszuschlag von € 70 an. Je nach Dauer der verspäteten Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) greift eine Staffelung, wobei für eine Überschreitung von bis zu fünf Tagen € 5, bis zehn Tagen € 12, bis Monatsende € 18, danach € 70 vorgeschrieben werden. Die Summe aller Säumniszuschläge innerhalb eines Betragszeitraums darf € 1.155 nicht überschreiten.

Bei einer Berichtigung der mBGM nach 12 Monaten fallen Verzugszinsen in Höhe von 5,53 % (2025: 7,03 %) ab 1.1.2026 an.

 

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2026

Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze wurden per 1.1.2026 angepasst.

  0 – 5 Jahre 6 – 9 Jahre 10 – 14 Jahre 15 – 19 Jahre ≥ 20 Jahre
Regelbedarfssätze in € 360 460 560 700 800

 

Pflegegeld wird ab 1.1.2026 um 2,7 % valorisiert :
Pflegestufe 1 2 3 4 5 6 7
monatlich in € 206,30 380,30 592,60 888,50 1.206,90 1.685,40 2.214,80