Hier nochmals kurz zusammengefasst, welche Neuerungen mit 1.7.2026 in Kraft treten:
- 4,9 % Umsatzsteuer für bestimmte Nahrungsmittel
- Neuregelung einer Nachweispflicht für Wegzugsbesteuerung
- früheste Möglichkeit der Zahlung der steuerfreien Mitarbeiterprämie 2026
- NoVA-Rückvergütung auf 48 Monate begrenzt und Verschärfung der Kontrolle der tatsächlichen Verhältnisse
- fester Zollsatz von € 3 für Paketsendungen mit einem Wert von unter € 150, die aus Drittländern im Import-Versandhandel in die EU gelangen