Die Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen kann ab sofort bis 30. November 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.
Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet:
Update zur ENERGIEKOSTENPAUSCHALE FÜR KLEIN- UND KLEINSTUNTERNEHMER
Energiekostenpauschale – haben Sie Anspruch? Selbst-Check
Details zur Energiekostenpauschale
Für inhaltliche Fragen zur Förderung, wie zum Beispiel zum Ablauf, zu geltenden Fristen oder zur Berechnung der Förderungshöhe, wurde eine Hotline zur Energiekostenpauschale eingerichtet (Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis 14:00 Uhr)
Für Fragen, die mit dem technischen Prozess zusammenhängen, der für den Aufruf des Formulars zur Beantragung über das USP notwendig ist, steht das USP Service Center zur Verfügung. Dieses ist österreichweit zum Ortstarif unter 050 233 733 von Montag bis Donnerstag, von 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag, erreichbar!
Link zum Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft -> https://www.energiekostenpauschale.at/
Link zum Unternehmerserviceportal -> https://www.usp.gv.at/