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Steuerberatung Huemer

Reparaturbonus

Ganz im Sinne der Nachhaltigkeit geht der Trend zum Reparieren statt Wegwerfen. Die Bundesregierung unterstützt dies mit einem Reparaturbonus.

Natürliche Ressourcen unseres Planeten sind in vielerlei Hinsicht begrenzt und werden zunehmend von der Menschheit aufgebraucht. Um diese Ressourcen zu schonen und eine nachhaltige Lebensweise zu fördern, hat die Bundesregierung den Reparaturbonus eingeführt. Die Reparatur alter Geräte vermeidet übermäßigen Abfall und ist oft günstiger als eine Neuanschaffung. Daher fördert die Bundesregierung die Reparatur von alten Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise: Kaffeemaschine, Waschmaschine, Fernsehgeräte, aber auch kleinere Geräte wie Wasserkocher, Haarfön, Bohrmaschinen, Smartphones, Notebooks etc.

Der Reparaturbonus beträgt bis zu 50% der Reparaturkosten, jedoch maximal € 200 je Reparatur und ist seit dem 26.4.2022 beantragbar.

Die Voraussetzungen für die Erlangung des Bonus sind:

  • Privatperson mit Wohnsitz in Österreich
  • Defektes Elektro- oder Elektronikgerät, welches im Eigentum der Privatperson steht und nicht gemietet oder geliehen ist
  • Reparatur wird von einem Partnerbetrieb durchgeführt

Unter www.reparaturbonus.at kann der Reparaturbonus (Bon) beantragt werden, der nach Ausstellung innerhalb von drei Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden muss, da er ansonsten verfällt. Danach kann jederzeit ein neuer Bon beantragt und eingelöst werden. Pro Reparatur kann ein Bon eingelöst werden. Haben Sie also mehrere defekte Geräte, können Sie je Gerät einen Bon einlösen. Der Reparaturbonus ist so lange beantragbar, solange Fördermittel vorhanden sind (insgesamt € 60 Mio stehen bis 31.12.2023 zur Verfügung).

TIPP: Bevor Sie ein Reparaturunternehmen beauftragen, vergewissern Sie sich, dass dieses auch ein Partnerunternehmen ist, da der Bon sonst nicht eingelöst werden kann.