Im Ministerrat wurde am 25.10.2016 ein Maßnahmenpaket der Arbeitsgruppe „Wirtschaft und Arbeitsmarkt“ beschlossen. Als eine Maßnahme zur Stärkung der privaten Investitionen soll wieder eine Investitionszuwachsprämie, dieses Mal jedoch nur für KMUs, eingeführt werden. Gefördert sollen neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens (ausgenommen ua PKW und Grundstücke) in den Jahren 2017 und 2018 werden.
Die Prämie soll wie folgt gestaffelt werden:
Mitarbeiteranzahl | Investitionszuwachs | Investitionszuwachsprämie |
bis zu 49 Mitarbeiter | mind. € 50.000 – max € 450.000 | 15% |
50 bis 250 Mitarbeiter | mind. € 100.000 – max € 750.000 | 10% |
Der Investitionszuwachs berechnet sich nach dem Durchschnitt der letzten drei vorangegangen Jahre. Auch wenn die Gesetzwerdung noch abzuwarten ist, sollte vorsichtshalber geprüft werden, ob größere geplante Investitionen nicht in das nächste Jahr verschoben werden können.