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Steuerberatung Huemer

Handwerkerbonus 2017

Privatpersonen (sowohl Eigentümer als auch Mieter) können für ab dem 1. Juni 2016 von gewerbeberechtigten Handwerkern er­brachte Leistungen, die den eigenen Wohn­be­reich im Inland betreffen, eine Förderung in Höhe von 20% beantragen. Die maximal förderbaren Kosten pro Jahr betragen netto € 3.000, die Förderung daher bis zu € 600 pro Jahr. Da der für eine Verlängerung maßgebliche Grenzwert des Wirschaftswachstums unterschritten wurde, hat das BMF bekanntgegeben, dass der  Handwerkerbonus auch für das Jahr 2017 gewährt wird.