Privatpersonen (sowohl Eigentümer als auch Mieter) können für ab dem 1. Juni 2016 von gewerbeberechtigten Handwerkern erbrachte Leistungen, die den eigenen Wohnbereich im Inland betreffen, eine Förderung in Höhe von 20% beantragen. Die maximal förderbaren Kosten pro Jahr betragen netto € 3.000, die Förderung daher bis zu € 600 pro Jahr. Da der für eine Verlängerung maßgebliche Grenzwert des Wirschaftswachstums unterschritten wurde, hat das BMF bekanntgegeben, dass der Handwerkerbonus auch für das Jahr 2017 gewährt wird.