grundsätzlich keine Aktivierung von Mietrechten und Baurechten
höchstgerichtliche Entscheidung: Das Miet- und Pachtrecht wie auch das Baurecht haben sogenannte schwebende Dauerverträge zum Inhalt. Das laufende Nutzungsentgelt für Miet- und Pachtrechte sowie Baurechte ist nicht zu aktivieren, sondern…
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