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Steuerberatung Huemer

Absetzbarkeit Kirchenbeitrag wird auf € 600 erhöht ab 2024

Kirchen und Religionsgemeinschaften tragen – gerade in Krisenzeiten – bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander bei.“ Aus diesem Grund wurde vom Gesetzgeber die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe von derzeit maximal € 400 auf € 600 erhöht. Die erhöhte Absetzbarkeitsgrenze gilt erstmals für die Veranlagung 2024.