Zuständigkeit des Finanzamts für Großbetriebe: Erhöhung der Umsatzgrenze auf € 12,5 Mio.
Ab 1.1.2026 ist eine Erhöhung der Umsatzerlös- bzw. Umsatzgrenze für die Zuständigkeit des Finanzamts für Großbetriebe von € 10 Mio. auf € 12,5 Mio. eingetreten. Jene Verfahren, die bereits zum 31.12.2025 beim…
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