Eine österreichische Unternehmensgruppe hat als Gruppenmitglied eine deutsche A-GmbH, die alleinige Kommanditistin einer deutschen GmbH & Co KG ist.
Diese deutsche GmbH & Co KG erzielte Verluste, die der A-GmbH als Kommanditisten zugewiesen wurden. Da das Kapitalkonto der A-GmbH bei der deutschen GmbH & Co KG negativ war, waren diese zugewiesenen Verluste nach deutschem Steuerrecht nicht ausgleichsfähig, sondern sogenannte „Wartetastenverluste“.
Solche ausländische Wartetastenverluste können bei der österreichischen Gruppenbesteuerung nicht berücksichtigt werden, sie mindern also nicht das in Österreich zu besteuernde Gruppeneinkommen.