ÖGK informiert: Verzugszinsen ab 1.1.2025
Die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Mitarbeiter sind monatlich pünktlich von Ihnen als Dienstgeber an die Krankenkassen zu überweisen. Bei der ÖGK gilt eine Frist bis zum 15. des Folgemonats – also müssen…
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