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Steuerberatung Huemer

niedrigere degressive AfA bei Elektrizitätsunternehmen

Das EStG erlaubt grundsätzlich eine degressive AfA im Ausmaß von maximal 30 %.

Für Elektrizitätsunternehmen wurde geregelt, dass bei diesen in Bezug auf Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 30.6.2020 und dem 1.1.2026 angeschafft oder hergestellt wurden, die degressive AfA maximal 10 % betragen darf. Diese Einschränkung gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2026 und vor dem 1.1.2030 beginnen.

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