4490 St.Florian, Leopold-Kotzmann-Straße 11b office@stb-huemer.at 07224/22472 / Fax 0732/210022-1122

Steuerberatung Huemer

Ausweitung des Kontenregister- und Kontoeinschaugesetzes

Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz geändert wurden, erhält das Amt für Betrugsbekämpfung eigene Auskunftsrechte im Kontenregister- und Konteneinschauverfahren.

Die Kernpunkte sind:

  • Das Amt für Betrugsbekämpfung darf künftig für Zwecke der Sozialbetrugsbekämpfung – konkret im Verfahren zur Feststellung von Scheinunternehmen – Auskunft aus dem Kontenregister
  • Unter engen Voraussetzungen (Verdachtsmitteilung an den Rechtsträger, ungeklärter Verdacht trotz Gelegenheit zur Stellungnahme, Verhältnismäßigkeit) kann das Amt für Betrugsbekämpfung auch eine Auskunft über Konten bei Kreditinstituten verlangen.
  • Korrespondierend wird im Bankwesengesetz bei der Aufzählung der Behörden, denen gegenüber bei einem Auskunftsverlangen kein Bankgeheimnis besteht, das Amt für Betrugsbekämpfung als auskunftsberechtigte Stelle hinzugefügt.

Ziel der Novelle ist laut den Gesetzesmaterialien die raschere Aufdeckung von Scheinunternehmen, die regelmäßig für Scheinrechnungen und Schwarzgeldkreisläufe genutzt werden.

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.