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Steuerberatung Huemer

Erhöhung Gerichtsgebühren ab 1.8.2026

Mit der Verordnung der BMJ über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren wurden die festen Gerichtsgebühren gemäß der gesetzlich zwingenden Valorisierung angepasst. Durch die Valorisierung steigen die meisten Gerichtsgebühren um 5,71 %.

Die Verordnung tritt mit 1.8.2026 in Kraft und ist auf alle Schriften und Amtshandlungen anzuwenden, bezüglich derer der Gebührenanspruch nach dem 31.7.2026 begründet wird.

 

HINWEIS: Für alle Eingaben und Amtshandlungen ab 1.8.2026 sind die erhöhten Gebührensätze anzuwenden. Darauf ist insbesondere bei der Kalkulation von Klags-, Grundbuchs- und Verlassenschaftsverfahren zu achten.

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