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Steuerberatung Huemer

Sachbezug für Elektroautos ab 1.1.2027

Das BMF hat den Begutachtungsentwurf für eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung vorgelegt.

Demnach soll es ab 2027 zu einem Sachbezug führen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein E-Auto für private Fahrten überlässt.

Ab 1.1.2027 soll der Sachbezug 0,375 % der Anschaffungskosten des E-Autos, maximal € 180 pro Monat, betragen.

Ab 1.1.2028 soll der Sachbezug 0,625 % der Anschaffungskosten, maximal € 300, betragen.

 

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