Die Regierungsvorlage des Budgetbegleitgesetz 2027-2028 enthält im Art 44 eine Paketsteuer.
Demnach soll ab 1.10.2026 die Zustellung von Paketen im Inland an nichtunternehmerische Empfänger (Konsumenten) im Rahmen von Versandhandelsumsätzen einer Paketsteuer unterliegen.
Erfasst werden sollen Versandhandelsverkäufe, bei denen der Vertragsabschluss außerhalb von Geschäftsräumen, und zwar durch Fernkommunikationsmittel (Fernabsatzverträge) bzw. auf Internet-Plattformen und anderen elektronischen Schnittstellen, erfolgt.
Die Steuer fällt nur an, wenn der Versandhändler im vorangegangenen Wirtschaftsjahr inländische Versandhandelsumsätze von mehr als € 100 Mio. erzielt hat. Die Höhe der Steuer soll € 2 pro zugestelltes Paket betragen. Der Versandhändler ist der Steuerschuldner.
Unabhängig von der österreichischen Paketabgabe tritt mit 1.7.2026 folgende neue EU-weite Regelung in Kraft:
Für Paketsendungen mit einem Wert von unter € 150, die aus Drittländern im Import-Versandhandel in die EU gelangen, wird ein fester Zollsatz von € 3 erhoben. Dieser Zoll fällt pro Artikel in einer Sendung an.