Die UID-Nummer kennen inzwischen vermutlich alle – jene Nummer mit ATU….., die nicht nur verpflichtender Bestandteil auf einer Rechnung ist, sondern auch geprüft werden kann (und teilweise auch muss).
Direkt in Finanzonline ist eine Abfrage zur UID-Nummer vorhanden, mit der Sie nicht nur die reine Gültigkeit einer UID-Nummer prüfen können, sondern auch Name und Adresse des dazu gehörigen Unternehmens sehen.
In Österreich gibt es keine direkte Verpflichtung, wann eine UID-Prüfung nötig ist. Hier aber ein paar Fälle, in denen es Sie sogar vor Schaden schützt:
- Liefern Sie Ware ins EU-Ausland, können Sie umsatzsteuerfrei liefern, wenn Ihr Kunde ein Unternehmer ist. Ob er das ist, können Sie anhand der UID-Nummer überprüfen. Stimmen die Daten in Finanzonline nicht mit den Angaben Ihres Kunden überein, dürfen Sie nicht steuerfrei liefern.
- Das Gleiche gilt für Dienstleistungen, die dem sogenannten Reverse Charge Verfahren (Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger) unterliegen.
- Wenn Sie das erste Mal an einen Kunden liefern – dabei ist es sinnvoll, auch österreichische UID-Nummern zu überprüfen.
- Wenn die Ware vom ausländischen Kunden direkt bei Ihnen abgeholt wird.
Durch die Prüfung der UID-Nummer mit der Stufe 2 sehen Sie auf jeden Fall bereits, ob Name und Anschrift zu dieser UID-Nummer gehören. Kommt Ihnen trotzdem noch etwas seltsam vor, empfehlen sich zum Schutz vor Scheinfirmen noch weitere Massnahmen:
- Das BMF führt eine Scheinunternehmerliste – hier finden Sie diese
- Handelt es sich um ein eingetragenes Unternehmen, hilft auch eine Firmenbuchabfrage.
- Bei der WKO gibt es das Firmen A-Z, ein Auszug des Gewerberegisters – hier sollten Sie ohnehin prüfen, ob Ihr Geschäftspartner auch über die erforderlichen Berechtigungen verfügt.
- Im Bereich Bau und Baunebengewerbe gibt es die HFU-Liste (Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen) – auch hier können Sie prüfen, ob Ihr Geschäftspartner seriös ist. Die HFU-Liste wird von der Sozialversicherung geführt – hier finden Sie sie
- Eine generelle Kontrolle eines Lichtbildausweises sollte ohnehin selbstverständlich sein.
