Der Steuerpflichtige hatte eine bebaute Liegenschaft gekauft. Später wurde das Gebäude durch einen Brand zerstört, sodass nur eine wertlose Brandruine verblieb. Die Feuerversicherung zahlt eine Versicherungsentschädigung.
In der Folge verkaufte der Steuerpflichtige die Liegenschaft. Bei der Berechnung der ImmoESt können nicht nur die Anschaffungskosten für den Boden abgezogen werden, sondern auch die Anschaffungskosten für das mittlerweile zerstörte Gebäude, allerdings nur vermindert um die erhaltene Versicherungsentschädigung.