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Steuerberatung Huemer

Beleglotteriegesetz Gesetzesentwurf

Im Parlament wird derzeit über einen Initiativantrag für ein Beleglotteriegesetz beraten. Dem Gesetzesentwurf zufolge soll jeder, der beim Einkauf einen Beleg einer Registrierkasse erhalten hat, mit diesem Beleg an einer vom Finanzminister ab 1. Oktober 2026 veranstalteten Lotterie teilnehmen können. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt, indem der Teilnehmer über die FinanzOnline App am Handy den maschinenlesbaren Code des Kassabons an das BMF übermittelt.

Sodann sollen in jedem Kalendermonat aus den übermittelten Codes 100 Teilnehmer zufallsbasiert als Gewinner ausgewählt werden. In der Auswahl des jeweiligen Kalendermonats werden alle Codes berücksichtigt, die im Vormonat ausgestellt und der App übermittelt wurden. Als Preis soll pro Gewinner ein Betrag von € 2.500 gewährt werden.

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