4490 St.Florian, Leopold-Kotzmann-Straße 11b office@stb-huemer.at 07224/22472 / Fax 0732/210022-1122

Steuerberatung Huemer

Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 ändert auch Insolvenzrecht

Mit 1.Jänner 2026 trat auch das neue Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 in Kraft. Das österreichische Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025), veröffentlicht im BGBl. I Nr. 98/2025, zielt auf die Stärkung der Steuerehrlichkeit und die Sicherung des Staatshaushalts ab, mit einem erwarteten Mehrertrag von rund 270 Mio. Euro im Jahr 2026 bmf.gv. Zentrale Maßnahmen umfassen den Entfall des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien (>2 Mio. EUR), strengere Meldepflichten für Intermediäre, erweiterte Auftraggeberhaftung und neue Strafbestimmungen bei Steuerverlusten.

So ganz nebenher gab es in diesem Zusammenhang auch gravierende Änderungen im Insolvenzrecht. Und zwar werden nun  wieder gewisse Gläubiger bevorzugt.

Als noch die Konkursordnung galt (bis Mitte 2010), gab es schon in den 80er Jahren Bestrebungen, alle Gläubiger gleich zu stellen – eben auch Finanzamt, Sozialversicherung und Arbeitnehmer. Damals erkämpfte man sich diese Gleichstellung, um Quoten zu erhöhen und allen Gläubigern die gleichen Chancen einzuräumen.

Ab 1982 gab es dann auf keinen Fall mehr bevorrechtete Gläubiger. Der Masseverwalter konnte Zahlungen innerhalb der letzten Monate vor Konkurseröffnung zurückfordern, wenn die Gleichbehandlung der Gläubiger dadurch beeinträchtigt wurde. Es war dabei egal, ob die Zahlung ans Finanzamt ging, an eine der Krankenkassen oder an einen anderen Gläubiger.

Nun wird diese Gleichbehandlung wieder gestrichen. Der Fiskus und die Sozialversicherung erhielten ab 1.1.2026 weitgehendes Vorrecht, sodass der Masseverwalter kurz vor Eröffnung bezahlte Steuern oder Beiträge nicht mehr zurück fordern kann..

Bislang waren Fiskus und Sozialversicherungsträger für eine wesentliche Zahl an Insolvenzeröffnungen verantwortlich, da sie von sich aus den Insolvenzantrag für säumige Zahler stellten. Das Positive daran: ein wichtiger Beitrag zu frühzeitigen Insolvenzeröffnungen sowie zur Vermeidung von Insolvenzverschleppungen.

Dadurch konnte einerseits das Ansteigen weiterer offener Beiträge und damit weiterer Zahlungsausfälle verhindert werden. Andererseits konnte das Anfechtungsrisiko erhaltener Zahlungen verringert werden.

Man rechnet also mit deutlich niedrigeren Quoten für die Gläubiger, weil spätere Insolvenzeröffnungen in der Regel niedrigere Quoten bedeuten, und weil gerade die Anfechtung gegenüber Fiskus und Sozialversicherungsträgern in der Praxis oft entscheidend dafür war, dass überhaupt nennenswerte Quotenausschüttungen erwirtschaftet werden konnten.

Im Jahr 1982 wurde der Klassenkonkurs aus gutem Grund einstimmig abgeschafft, da die negativen Folgewirkungen für die Wirtschaft massiv waren. Die Quoten für die Gläubiger waren sehr niedrig, während Österreich heute – was Quoten und erfolgreiche Sanierungen betrifft – europäischer Spitzenreiter ist. Trotz Kritik von vielen Seiten trat nun diese neue Regelung mit 1.1.2026 im Zuge des Betrugsbekämpfungsgesetzes in Kraft.

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.