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Steuerberatung Huemer

wichtige Werte für 2017

die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2017

 

Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 4.980,00
Höchstbeitragsgrundlage  Sonderzahlungen jährlich € 9.960,00
Höchstbeitragsgrundlage freie DN ohne SZ, GSVG, BSVG monatlich € 5.810,00
Geringfügigkeitsgrenze täglich entfällt
Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 425,70

 

  • Die Auflösungsabgabe bei DG-Kündigung oder einvernehmlicher Auflösung beträgt € 124 im Jahr 2017 (2016: € 121).

 

  • Verringerung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages

Bezieher niedriger Einkommen haben nur einen verringerten AlV-Beitrag zu leisten. Die maßgebliche monatliche Beitragsgrundlage (Entgelt) beträgt ab der Beitragsperiode Jänner 2017 voraussichtlich:

 

monatliche Beitragsgrundlage DN-Anteil DG-Anteil unverändert
bis € 1.342,- 0 % 3 %
über € 1.342,- bis € 1.464,- 1 % 3 %
über € 1.464,- bis € 1.648,- 2 % 3 %
über € 1.648,- 3 % 3 %

 

Wichtige Sachbezugswerte für 2017

  • Sachbezugswerte für Dienstautos
Sachbezug Fahrzeugtyp CO2-Wert p.m. Vorsteuerabzug
2% alle PKW und Hybridfahrzeuge über 127 g/km € 960,00 nein
1,5% ökologische PKW und Hybridfahrzeuge bis 127 g/km

bis 130 g/km für Anschaffungen vor 2017

€ 720,00 nein
0% Elektroautos   € 0,00 ja

Der CO2-Wert als massgebliche Grenze für den verringerten Sachbezug von 1,5% wird um 3 g/km jährlich abgesenkt. Mit dem als Regierungsvorlage  vorliegenden Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2016 soll gesetzlich geregelt werden, dass – entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis – die Sachbezugswerte auch für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer zur Anwendung kommen.

 

  • Sachbezugswerte für Zinsersparnis

Übersteigt der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen insgesamt den Betrag von € 7.300, dann ist für den übersteigenden Betrag die Zinsersparnis ab 1.1.2017 unverändert mit 1,0% als Sachbezug zu bewerten. Vom Arbeitnehmer bezahlte Zinsen werden in Abzug gebracht.

Sonstige Werte 2017

  • Senkung DB auf 4,1%

Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich (DB)  wird mit 1.1.2017 von 4,5% auf 4,1% abgesenkt. Eine weitere Senkung auf 3,9% wird ab 1.1.2018 wirksam.

  • Prämie für Bausparen und Zukunftsvorsorge 2017

Die Bausparprämie beträgt 2017 unverändert 1,5% des prämienbegünstigten Betrages von € 1.200, somit € 18. Beiträge zur staatlich geförderten Zukunftsvorsorge bis zur Höhe von € 2.742,98 werden im Jahr 2017 unverändert mit einer 4,25 %igen Prämie gefördert. Die Höchstprämie beträgt demnach € 116,58.

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