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Steuerberatung Huemer

EU AI Act: Unternehmen müssen seit 2.August 2026 einiges beachten

Am 2. August 2026 startete die nächste Etappe des EU AI Act. Für viele Unternehmen stehen dabei vor allem Transparenz und Kennzeichnung im Mittelpunkt.

Wer KI-Chatbots einsetzt oder bestimmte KI-generierte Inhalte veröffentlicht, sollte jetzt prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-Inhalte.
  • Wichtig: Nicht jedes KI-Bild und nicht jeder KI-Text braucht automatisch ein sichtbares Label.
  • Unternehmen sollten vor allem KI-Chatbots, Deepfakes, Texte von öffentlichem Interesse und ihre internen KI-Regeln prüfen.

Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act ist das gemeinsame Regelwerk der Europäischen Union für künstliche Intelligenz. Er folgt einem risikobasierten Ansatz: Je größer die möglichen Risiken einer KI-Anwendung für Sicherheit und Grundrechte sind, desto strenger sind die Vorgaben.

Die Regeln griffen bzw. greifen in Etappen. Seit Februar 2025 sind etwa schädlich manipulative KI-Anwendungen, Social Scoring sowie bestimmte Formen biometrischer Kategorisierung und der Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen verboten.

Seit August 2025 müssen Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck unter anderem technische Dokumentationen erstellen, Urheberrechtsregeln beachten und Informationen zu den Trainingsinhalten veröffentlichen.

Seit 2. August 2026 rücken für Unternehmen die Transparenzpflichten – um diese soll es hier im Speziellen gehen – in den Fokus: etwa bei KI-Chatbots, Deepfakes sowie KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, die nicht redaktionell geprüft wurden und wo niemand die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.

Die umfassenden Vorgaben für Hochrisiko-KI wurden hingegen verschoben. Betroffene Unternehmen bekommen damit mehr Zeit für die Vorbereitung. Darüber hinaus: Welche Pflichten konkret gelten, hängt auch davon ab, ob ein Unternehmen ein KI-System selbst anbietet oder ein bestehendes System lediglich einsetzt.

Die WKO informiert alle Mitglieder mit einer ausführlichen Webseite.

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