4490 St.Florian, Leopold-Kotzmann-Straße 11b office@stb-huemer.at 07224/22472 / Fax 0732/210022-1122

Steuerberatung Huemer

neue Trinkgeldpauschalen für Buschenschank ab 1.7.2026

Für den Bereich Buschenschank wurden nunmehr auch bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen festgesetzt. Sie gelten ab 01.07.2026. Die mühevolle Verpflichtung, Trinkgeldaufzeichnungen zu führen, entfällt somit.

Grundsätzlich sind alle bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versicherten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, Lehrlinge sowie Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Buschenschank (§ 2 Abs. 9 Gewerbeordnung 1994) beschäftigt sind, von der Festsetzung erfasst. Ausgenommen sind Beschäftigte mit erheblichen Abweichungen von den Pauschalbeträgen – nämlich wenn die tatsächlichen Trinkgeldeinnahmen im Beitragszeitraum unter der Hälfte der Pauschalbeträge ­liegen. In derartigen Fällen sind die tatsächlich zugeflossenen Trinkgelder heranzuziehen.

Die Trinkgeldpauschalen inklusive rechtlicher Erläuterungen sowie einen Fragen-Antworten-Katalog ­können Sie unter diesem Link auf den Webseiten der ÖGK abrufen.

[Quelle: ÖGK DG-Info]

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.