Das BMF hat den Begutachtungsentwurf für eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung vorgelegt.
Demnach soll es ab 2027 zu einem Sachbezug führen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein E-Auto für private Fahrten überlässt.
Ab 1.1.2027 soll der Sachbezug 0,375 % der Anschaffungskosten des E-Autos, maximal € 180 pro Monat, betragen.
Ab 1.1.2028 soll der Sachbezug 0,625 % der Anschaffungskosten, maximal € 300, betragen.