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Steuerberatung Huemer

VwGH: vorbereitender Gebäudeabbruch zwecks Einräumung eines Baurechts

Der Eigentümer eines mit einem Haus bebauten Grundstücks musste das Haus abreißen lassen, damit er einem Wohnbauträger ein 50-jähriges Baurecht am Grundstück einräumen konnte.

Aus dem entgeltlichen Baurecht erzielte der Grundeigentümer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei diesen Einkünften kann er die Anschaffungs- und Herstellungskosten des abgerissenen Hauses als Werbungskosten abziehen.

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