Mit Beginn jedes Jahres werden die SV-Werte angehoben. Dazu finden Sie hier in einem pdf eine Tabelle mit allen Werten 2026 im Überblick.
Höhe des Säumniszuschlags in der Sozialversicherung
Grundsätzlich fällt je Meldeverstoß ein Säumniszuschlag von € 70 an. Je nach Dauer der verspäteten Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) greift eine Staffelung, wobei für eine Überschreitung von bis zu fünf Tagen € 5, bis zehn Tagen € 12, bis Monatsende € 18, danach € 70 vorgeschrieben werden. Die Summe aller Säumniszuschläge innerhalb eines Betragszeitraums darf € 1.155 nicht überschreiten.
Bei einer Berichtigung der mBGM nach 12 Monaten fallen Verzugszinsen in Höhe von 5,53 % (2025: 7,03 %) ab 1.1.2026 an.
Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2026
Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze wurden per 1.1.2026 angepasst.
| 0 – 5 Jahre | 6 – 9 Jahre | 10 – 14 Jahre | 15 – 19 Jahre | ≥ 20 Jahre | |
| Regelbedarfssätze in € | 360 | 460 | 560 | 700 | 800 |
Pflegegeld wird ab 1.1.2026 um 2,7 % valorisiert :
| Pflegestufe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| monatlich in € | 206,30 | 380,30 | 592,60 | 888,50 | 1.206,90 | 1.685,40 | 2.214,80 |