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Steuerberatung Huemer

Steuertarifstufen und Absetzbeträge werden der Inflation angepasst

Mit der Inflationsanpassungsverordnung 2026 wurden die im Ausmaß von 2/3 der positiven Inflationsrate angepassten Beträge kundgemacht. Die für den Beobachtungszeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 ermittelte Inflation betrug 2,6 %, weshalb zur Abfederung der kalten Progression die Tarifstufen um 1,733 % ab 1.1.2026 automatisch angepasst werden.

 

Daraus ergeben sich folgende Einkommensteuertarifstufen:

2025 2026
Einkommen Steuersatz Einkommen Steuersatz
für die ersten € 13.308 0 % für die ersten € 13.539 0 %
€ 13.308 bis € 21.617 20 % € 13.539 bis € 21.992 20 %
€ 21.617 bis € 35.836 30 % € 21.992 bis € 36.458 30 %
€ 35.836 bis € 69.166 40 % € 36.458 bis € 70.365 40 %
€ 69.166 bis € 103.072 48 % € 70.365 bis € 104.859 48 %
€ 103.072 bis € 1 Mio. 50 % € 104.859 bis € 1 Mio. 50 %
ab € 1 Mio. 55 % ab € 1 Mio. 55 %

Auch folgende Absetzbeträge werden automatisch um 1,7333 % erhöht:

2025 2026
Verkehrsabsetzbetrag € 487,00 € 496,00
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag € 790,00 € 804,00
Pensionistenabsetzbetrag € 1.002,00 € 1.020,00

 

Damit sind Jahreseinkommen bis € 19.962 für Arbeitnehmer de facto steuerfrei.

 

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