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Steuerberatung Huemer

steuerfreie Ausfuhrlieferungen ins Drittland – wann ohne Umsatzsteuer?

Unter Drittland versteht man jedes Land, das nicht zur EU gehört – also auch die Schweiz.

Voraussetzungen für eine steuerfreie Lieferung:

  • Die Ware muss entweder vom Kunden abgeholt und selbst über die Grenze gebracht werden oder der Kunde beauftragt selbst die Versendung.
  • Der österreichische Unternehmer muss sich vergewissern, dass sein Kunde tatsächlich ein Unternehmen ist. Das kann durch eine EORI-Nummer (eine internationale Nummer, die vom Zoll vergeben wird) oder gleichwertige Bezeichnungen geschehen – für die Schweiz z.B. die CH-UID, die schweizerische Unternehmens-Identifikationsnummer ähnlich unserer UID (Umsatzsteueridentifikationsnummer) , die mit CH beginnt.
  • Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden, z.B. durch einen Ausfuhrnachweis (Grenzübertritt).

Wichtig dabei ist, dass der Gegenstand tatsächlich die Grenze überschreitet. Beim Versand ist weiters eine Zollanmeldung zur Ausfuhr abzugeben. Dies übernehmen Spediteure, Kurierdienste oder auch die Post.

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