Die Grundstückseigentümerin verkaufte Grundstücke an ihre eigene GmbH zu einem Preis, der unter dem Verkehrswert lag.
Strittig wurde die Berechnung der ImmoESt. Beim Verkauf an die eigene GmbH ist die ImmoESt vom Verkehrswert der Grundstücke zu berechnen, nicht vom niedrigeren Verkaufspreis.