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Steuerberatung Huemer

Verlängerung der steuerfreien Mitarbeiterprämien

Im Nationalrat wurde die Möglichkeit einer Mitarbeiterprämie beschlossen.

  • Bis zu 3.000 Euro pro Jahr sind zusätzliche Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2024 gewährt, steuerfrei.
  • Zu beachten ist, dass nun für die gesamte Zahlung eine lohngestaltende Vorschrift (Kollektivvertrag) notwendig ist. Die Mitarbeiterprämie ist nur dann steuerlich begünstigt, wenn sie aufgrund einer kollektivvertraglichen Regelung ausbezahlt wird oder es eine Betriebsvereinbarung gibt, die aufgrund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigung abgeschlossen worden ist.
  • Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.

Werden im Kalenderjahr 2024 sowohl eine Mitarbeiterprämie ausbezahlt als auch eine Gewinnbeteiligung gewährt, kann insgesamt nur ein Betrag von 3.000 Euro steuerfrei bleiben.

[Quelle: bmf.gv.at]