Im Nationalrat wurde die Möglichkeit einer Mitarbeiterprämie beschlossen.
 Werden im Kalenderjahr 2024 sowohl eine Mitarbeiterprämie ausbezahlt als auch eine Gewinnbeteiligung gewährt, kann insgesamt nur ein Betrag von 3.000 Euro steuerfrei bleiben.  | 
| [Quelle: bmf.gv.at] |