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Steuerberatung Huemer

15.7.2021 – letzte Möglichkeit für Ratenanträge bei der ÖGK

Am 30.06.2021 endete die Frist für die Begleichung der auf Grund der COVID-19-Pandemie eventuell aufgelaufenen Beitragsrückstände. Liegt keine Zahlungsvereinbarung vor, müssen die offenen Beiträge seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wieder eingemahnt bzw. exekutiv betrieben werden. Ratenanträge können nur mehr bis spätestens 15.07.2021 gestellt werden.

Details dazu auf den Seiten der ÖGK

Um die finanziellen Folgen der Corona-Krise abzufedern, wird der Verzugszinsensatz für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.09.2022 temporär auf 1,38 Prozent (im Jahr 2021) verringert.