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Steuerberatung Huemer

die ÖGK informiert über neue Möglichkeiten der Stundungen

In ihrer neuesten DG-Info schreibt die ÖGK:

Zahlreiche Unternehmen haben coronabedingt die Möglichkeit der Stundung ihrer Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen. Angesichts der anhaltend angespannten wirtschaftlichen Situation hat der Nationalrat am 24.2.2021 eine zeitliche Verschiebung des ursprünglich für 31.3.2021 vorgesehenen Zahlungszieles beschlossen.

Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und den für Ende März vorgesehenen „Kassensturz“ um drei Monate auf Juni verschoben.

2-Phasen-Modell

Phase 1 dient im Wesentlichen dazu, die bis einschließlich 30.6.2021 aufgelaufenen Beitragsrückstände zu begleichen. Dies erfolgt je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Unternehmen bis längstens 30.9.2022.

Phase 2 zielt in weiterer Folge darauf ab, allenfalls noch verbleibende Beitragsrückstände mittelfristig abzubauen. Hierfür steht ein zeitlicher Rahmen bis längstens 30.6.2024 zur Verfügung.

Genaue Details und den ausführlichen Text dieser DG-Info finden Sie hier -> zum Beitrag der ÖGK