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Steuerberatung Huemer

gesetzliche Regelung für Home-Office ist da

Vorweg das vielleicht Wichtigste: Das Arbeitsinspektorat hat kein Recht, in der privaten Wohnung zu inspizieren und die Freiwilligkeit bleibt!

Aber es wurden einige nötige Rahmenbedingungen geschaffen, die beiderseits hilfreich und vernünftig sind. Genaue Details wird es erst in den kommenden Tagen geben, da sie gerade erst im Detail ausgearbeitet werden. Hier die ersten Eckdaten:

  • Freiwilligkeit bleibt, allerdings mit schriftlicher Vereinbarung und (kurzer) Kündigungsfrist
  • Arbeitszeit- und Arbeitsruhebestimmungen sind gleich wie im Betrieb
  • Arbeitsschutzbestimmungen gelten auch im Home-Office, aber dazu soll es nur eine Unterweisung des Dienstgebers geben, keine Inspektion des Arbeitsinspektorates.
  • Die Unfallversicherung greift (auch über Corona hinaus) bei Arbeitsunfällen im Home-Office.
  • Arbeitsmittel müssen vom Unternehmen bereitgestellt werden, gelten aber nicht als Sachbezug. Benutzt der Arbeitnehmer eigene Betriebsmittel, sind die Kosten dafür abzugelten.
  • Es wird genau definierte Steuerabsetzbeträge geben, z.B. 300,00 € als Werbungskosten bei Einsatz eigener Betriebsmittel