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Steuerberatung Huemer

Corona-Kurzarbeit geht in die 3. Phase

Anträge können für die Zeit ab 1.10.2020 bis 31.3.2021 gestellt werden. Das Arbeitsausmaß kann zwischen 30 % und 80 % der Normalarbeitszeit eingeschränkt werden (bisher 10 % bis 90 %). Wird für mehr als 5 Arbeitnehmer Kurzarbeit beantragt, muss die wirtschaftliche Begründung dafür durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.