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Steuerberatung Huemer

wichtig – die neue elektronische Zustellung ab 1.1.2020

Noch einmal kurz vor dem Jahresende die Erinnerung:

Jeder Unternehmer muss ab 1.1.2020 ein elektronisches Postfach haben, in das er künftig alle Nachrichten von Bundesbehörden erhält.

die Einrichtung ist inzwischen relativ einfach geworden
a) Anmeldung zu Finanzonline für Sie selbst -> kann online beantragt werden und dauert den Postweg für einen RSa Brief
b) in Finanzonline Anforderung einer elektronischen Signatur von A-Trust (Handy-Signatur) – dauert etwa 3 Tage (ebenfalls den Postweg, auf dem Sie einen Freischaltungscode erhalten)
c) Einstieg in das Unternehmerserviceportal (USP) mit der Handy-Signatur -> dort ist bereits ein elektronischer Postkorb für Sie eingerichtet, Sie müssen nur mehr die Daten (Email-Adresse) vervollständigen.

Sie sollten das umgehend in Angriff nehmen, da eine Zustellung ab 1.1.2020 auf jeden Fall gemäß der Regelungen im Zustellgesetz als zugestellt gilt, selbst wenn Sie noch gar kein USP-Konto und damit einen elektronischen Postkorb haben!