Abgabenänderungsgesetz 2025 – Renten aus Personen-Risikoversicherungen
Im Gesetz (gültig ab 1.1.2026) wird nunmehr ausdrücklich festgehalten: Bei Renten aus Personen-Risikoversicherungen (insbesondere Unfall-, Invaliditäts-, Ablebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen) ist als Gegenwert der kapitalisierte Wert der wiederkehrenden Bezüge (im Zeitpunkt…
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