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Steuerberatung Huemer

Senkung Umsatzsteuer auf 5% auch im Kultur- und Veranstaltungsbereich

Der im Parlament eingebrachte Initiativantrag zur Senkung der Umsatzsteuer auf 5 % umfasst auch Umsätze der Kulturbranche, und zwar bisher schon von dem begünstigten Steuersatz von 10% umfasste Publikationen

  • Kunstgegenstände (Gemälde, Originalstiche, Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, Tapisserien und textile Wandbekleidungen). Nicht jedoch Briefmarken, Sammlungsstücke und Antiquitäten
  • Umsätze aus der Tätigkeit als Künstlerin oder Künstler
  • Leistungen iZm Theaterbetrieben, Musik- und Gesangsaufführungen und Museumsbetrieben
  • Filmvorführungen

Der Steuersatz von 5% soll für alle nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.1.2021 ausgeführte Umsätze zur Anwendung kommen.