OGH: Anerkennung eines ausserhalb der Wohnung gelegenen Arbeitszimmers
Ein außerhalb der Wohnung gelegenes Arbeitszimmer (bzw eine eigene kleine Wohnung zu Büroarbeitszwecken) ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn es für die Berufsausübung unbedingt notwendig ist und (nahezu) ausschließlich beruflich verwendet…
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