Aushilfskräfte ab 1.1.2019
Für bestimmte, geringfügig beschäftigte Aushilfskräfte besteht – befristet bis 31.12.2020 – eine Sonderregelung (§ 53a Abs. 3b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG). Wird neben einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ausschließlich zu…
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